AGB SILVESTER 2026/2027
Allgemeine Geschäfts-, Ticket- und Veranstaltungsbedingungen (AGB) für „Silvester in der Eierschale Dahlem“
Stand: 24. September 2026
1. Veranstalter, Betreiber & Gastronomie-Trennungsprinzip
1. Veranstalter:
FrühTanz – Ausgehen für Erwachsene
Inhaber und Vertragspartner: Marc Zimmermann, Einzelunternehmer, handelnd unter Werbe.Design / FrühTanz
Mühlenstraße 8a, 14167 Berlin
Telefon: +49 (0)151 724 22 634 | Telefax: +49 (0)30 23 59 57 52
E-Mail: office@werbe.design | info@fruehtanz.com
USt-IdNr. gemäß § 27a UStG: DE327015119
2. Gastronomie & Betreiber der Location:
Eierschale Khaled Neeman
Podbielskiallee 50, 14195 Berlin
Telefon: +49 (0)30 8322 8387 | E-Mail: info@berliner-eierschale.de
3. Leistungsumfang & Trennung von Ticket- und Gastronomieleistung:
Der Ticketkauf berechtigt ausschließlich zum Einlass, zur Nutzung des verbindlich zugewiesenen Sitzplatzes sowie der Tanzflächen im Rahmen der Veranstaltung. Speisen und Getränke sind ausdrücklich nicht im Ticketpreis enthalten. Sämtliche gastronomischen Dienstleistungen, Bestellungen von Speisen und Getränken sowie deren Abrechnung kommen als eigenständige Bewirtungsverträge ausschließlich zwischen dem jeweiligen Gast und dem Gastronomiebetrieb (Eierschale Khaled Neeman) zustande und werden direkt vor Ort abgewickelt.
4. Ansprechpartner für Gastronomieangelegenheiten:
Beanstandungen zu den gesondert bestellten Speisen und Getränken sowie deren Abrechnung können direkt an die Betriebsleitung der Eierschale Dahlem gerichtet werden. Ansprüche aus diesen Bewirtungsverträgen sind gegenüber dem Gastronomiebetrieb geltend zu machen. Eigene vertragliche Pflichten des Veranstalters sowie dessen Haftung nach Abschnitt 9 bleiben unberührt.
2. Buchung für Dritte, Gruppenbestellungen & Pflichten des Bestellers
1. Bestellung im eigenen Namen:
Der Besteller erwirbt die Tickets im eigenen Namen, auch wenn sie für weitere Personen bestimmt sind. Eine Vertretung oder Vollmacht der mitgebuchten Personen wird durch die Bestellung nicht vorausgesetzt. Die Tickets sind nicht personengebunden und nach Abschnitt 3 privat übertragbar. Persönliche Einwilligungen, insbesondere zu Video- und Werbeaufnahmen, werden nicht stellvertretend für andere Gäste abgegeben.
2. Weitergabe der Veranstaltungsbedingungen:
Der Besteller stellt den Personen, denen er Tickets überlässt, diese Bedingungen rechtzeitig vor dem Besuch zur Verfügung und weist insbesondere auf Einlasszeiten, Mindestalter, Hausordnung und Sicherheitsregeln hin.
3. Verantwortlichkeit:
Für schuldhafte Pflichtverletzungen und dadurch verursachte Schäden gelten die gesetzlichen Bestimmungen. Der Besteller haftet nicht allein aufgrund der Gruppenbestellung für das Verhalten anderer Gäste. Zutrittsbeschränkungen und Platzverweise richten sich nach Abschnitt 8; eine automatische Verwirkung sämtlicher Erstattungsansprüche wird nicht vereinbart.
3. Verbindlichkeit der Buchung, Ausschluss des Widerrufsrechts & gewerbliches Weiterverkaufsverbot
1. Kein gesetzliches Widerrufsrecht bei termingebundenen Veranstaltungstickets:
Für den Ticketvertrag zu dieser Veranstaltung am 31. Dezember 2026 besteht gemäß § 312g Abs. 2 Nr. 9 BGB kein gesetzliches Widerrufsrecht. Ein freiwilliges Recht auf Stornierung, Umtausch oder Erstattung wegen Krankheit oder sonstiger persönlicher Verhinderung wird nicht eingeräumt. Gesetzliche Rechte, insbesondere bei Absage oder nicht vertragsgemäßer Leistung, bleiben unberührt.
2. Private Weitergabe:
Tickets dürfen privat an volljährige Ersatzpersonen verschenkt oder höchstens zum tatsächlich gezahlten Gesamtpreis einschließlich unvermeidbarer Ticketgebühren weitergegeben werden. Die Veranstaltungsbedingungen sind mit dem Ticket weiterzugeben. Ein abweichender Name auf dem Ticket hindert dessen Nutzung nicht. Maßgeblich ist das gültige, noch nicht eingelöste Ticket. Kopien begründen keine zusätzlichen Zutrittsrechte.
3. Gewerblicher Weiterverkauf:
Der gewerbliche Weiterverkauf ohne vorherige Zustimmung des Veranstalters und der Weiterverkauf mit Gewinn sind untersagt. Die Nutzung einer Online-Plattform allein macht eine private Weitergabe nicht gewerblich. Bei Verstößen bleiben dem Veranstalter die gesetzlichen Ansprüche vorbehalten. Eine automatische entschädigungslose Ticketsperre allein wegen der genutzten Plattform oder eines Verstoßes eines früheren Inhabers wird nicht vereinbart.
4. Einlass, Einlassbändchen, Veranstaltungszeiten & Sicherheitskontrollen
1. Veranstaltungs- und Einlasszeiten:
• Der Einlass beginnt ab 18:00 Uhr. Es findet keine Abendkasse statt.
• Das offizielle Programm und das geplante Veranstaltungsende sind gegen 02:00 Uhr morgens (01. Januar) vorgesehen.
• Eine eventuelle Fortführung oder Verlängerung des Abends über 02:00 Uhr hinaus erfolgt rein situativ und in freier Abstimmung zwischen dem Veranstalter, der Gastronomieleitung, den Künstlern (Sänger/DJ) und dem Servicepersonal vor Ort.
• Es besteht ausdrücklich kein rechtlicher Anspruch des Gastes auf eine Verlängerung über das geplante Veranstaltungsende gegen 02:00 Uhr hinaus; ein planmäßiges Beenden des Programms gegen 02:00 Uhr stellt keinen Mangel dar und berechtigt zu keinerlei Ticketpreisminderung oder Rückerstattung.
2. Ticketvorlage und Einlassbändchen:
Bitte bring dein Ticket möglichst ausgedruckt mit – das erleichtert unseren Einlass. Alternativ kannst du den QR-Code auf deinem Smartphone vorzeigen. Lade das Ticket vorher herunter und halte es mit gut lesbarem QR-Code und hoher Bildschirmhelligkeit bereit.
Jedes Ticket berechtigt zum einmaligen Check-in. Beim Check-in wird durch das Einlasspersonal ein nicht übertragbares Einlassbändchen am Handgelenk angebracht. Es ist während der Veranstaltung sichtbar zu tragen und dient nach dem Check-in als Zutrittsnachweis.
Beschädigungen oder Verlust sind dem Einlasspersonal zu melden. Nach eindeutiger Prüfung der Berechtigung kann ein Ersatzbändchen ausgegeben werden; hierfür wird keine pauschale Bearbeitungsgebühr erhoben. Eine versehentliche Beschädigung führt nicht automatisch zum Verlust des Zutrittsrechts. Manipulation und missbräuchliche Weitergabe sind untersagt.
3. Zutritt ab 18 Jahren:
Die Veranstaltung richtet sich ausschließlich an volljährige Gäste. Minderjährige erhalten auch in Begleitung Erziehungsberechtigter oder mit einer Vollmacht keinen Zutritt. Für die Altersprüfung ist ein amtlicher Lichtbildausweis mitzuführen und auf Verlangen vorzuzeigen. Die Altersprüfung ist unabhängig vom Namen auf dem Ticket. Kann die Volljährigkeit nicht nachgewiesen werden, ist der Einlass bis zur Klärung nicht möglich. Etwaige Erstattungsansprüche richten sich nach den gesetzlichen Bestimmungen.
4. Getrennte Eingänge nach Stockwerken:
Der Zugang erfolgt getrennt nach gebuchter Ebene (Erdgeschoss: Haupteingang; 1. Obergeschoss / Wintergarten: Seiteneingang).
5. Sicherheitskontrollen und Zugänglichkeit:
Zur Sicherheit können angemessene Sicht- und Taschenkontrollen sowie mit Einwilligung der betroffenen Person eine Kontrolle durch Abtasten über der Kleidung erfolgen. Die Kontrollen werden respektvoll und unter Berücksichtigung persönlicher und medizinischer Bedürfnisse durchgeführt. Zwangsbefugnisse werden hierdurch nicht begründet. Wird eine erforderliche und zumutbare Kontrolle verweigert und lässt sich die Sicherheitsprüfung nicht auf andere zumutbare Weise durchführen, kann der Einlass verweigert werden. Gesetzliche Rechte bleiben unberührt.
Das Erdgeschoss und das dortige WC sind barrierefrei nutzbar. Das Obergeschoss ist nicht barrierefrei erreichbar. Für die Abstimmung besonderer Unterstützungsbedürfnisse kann vor dem Ticketkauf Kontakt mit dem Veranstalter aufgenommen werden.
5. Feste Sitzplatzbindung & Vorbehalt sachlich begründeter Platzänderungen
1. Feste Platzierung & nachträgliche Änderungswünsche:
Jedes Ticket beinhaltet einen festen Tisch- und Sitzplatz. Nachträgliche Änderungswünsche (wie Umsetzungen, Zusammenlegungen separat gebuchter Tische oder das Zustellen von Zusatzstühlen) können nach Vertragsschluss aus organisatorischen Gründen und zur Einhaltung von Fluchtweg- und Kapazitätsvorgaben in der Regel nicht umgesetzt werden. Ein Anspruch auf solche nachträglichen Änderungen besteht nicht. Ist eine Änderung ausnahmsweise möglich, kann sie nach gesonderter Vereinbarung gegen eine zusätzliche Bearbeitungsgebühr erfolgen. Der Veranstalter informiert den Besteller vorab über die mögliche Änderung und die Höhe der Gebühr. Die Änderung wird erst nach ausdrücklicher Zustimmung des Bestellers umgesetzt. Gesetzliche Rechte bei nicht vertragsgemäßer Leistung bleiben unberührt.
2. Änderungsvorbehalt durch den Veranstalter:
Der Veranstalter behält sich das Recht vor, zugewiesene Tische oder Sitzplätze vor oder während der Veranstaltung aus sachlich gerechtfertigtem Grund umzubelegen. Ein sachlicher Grund liegt insbesondere vor bei baulichen, behördlichen oder brandschutztechnischen Vorgaben, defektem Mobiliar oder notwendigen organisatorischen Anpassungen des Raumkonzepts.
3. Kein Mangel bei gleichwertigem Ersatz:
Erfolgt eine Umplatzierung auf einen gleichwertigen Tisch bzw. Sitzplatz innerhalb derselben Ebene bzw. Preiskategorie, stellt dies keinen Leistungsmangel dar und begründet keinerlei Minderungs- oder Rücktrittsrechte.
6. Programmänderungen, Absage, vorzeitiger Abbruch & Erstattung
1. Programmänderungen und Künstlerbesetzung:
Geringfügige Änderungen des Ablaufs sind zulässig, soweit sie unter Berücksichtigung der Interessen der Gäste zumutbar sind und den Gesamtcharakter der Veranstaltung nicht wesentlich verändern. Bei unvorhersehbarer Erkrankung oder Unfall eines angekündigten Künstlers bemüht sich der Veranstalter um einen geeigneten Ersatz und informiert die Gäste über wesentliche Änderungen unverzüglich. Die namentliche Ankündigung eines Künstlers wird dabei berücksichtigt. Gesetzliche Rechte bei wesentlichen Änderungen oder nicht vertragsgemäßer Leistung bleiben unberührt.
2. Absage und vorzeitiger Abbruch:
Wird die Veranstaltung vollständig abgesagt, erstattet der Veranstalter den für den Ticketvertrag gezahlten Gesamtpreis einschließlich der dafür erhobenen obligatorischen Gebühren. Dies gilt auch bei höherer Gewalt. Eine Pauschale für Vorbereitungskosten wird nicht einbehalten. Die Erstattung erfolgt unverzüglich, grundsätzlich über das beim Kauf genutzte Zahlungsmittel.
Bei einem vorzeitigen Abbruch oder einem teilweisen Ausfall richten sich Rückzahlungs- und sonstige Ansprüche nach den gesetzlichen Bestimmungen unter Berücksichtigung von Umfang und Bedeutung der erbrachten beziehungsweise ausgefallenen Leistungen. Der Jahreswechsel um Mitternacht schließt Ansprüche wegen danach ausfallender Leistungen nicht aus.
3. Weitergehende Ansprüche:
Für Schadensersatzansprüche, auch im Zusammenhang mit Reise- und Übernachtungskosten, gilt Abschnitt 9. Sonstige gesetzliche Ansprüche bleiben unberührt.
7. Striktes Feuerwerks-, Pyrotechnik- und Waffenverbot
1. Absolutes Verbot:
Auf dem gesamten Gelände (einschließlich Innenräumen, Außenbereichen, Biergarten, Terrassen und Zuwegen) gilt ein vollständiges Verbot pyrotechnischer Gegenstände jeglicher Art. Dies umfasst neben Raketen, Knallkörpern, Batterien, Bengalos und Raucherzeugern ausdrücklich auch Wunderkerzen und Tischfeuerwerk.
2. Waffen und gefährliche Gegenstände:
Das Mitbringen von Waffen und anderen Gegenständen, die nach ihrer Art oder den konkreten Umständen zur Verletzung von Personen bestimmt sind, ist untersagt. Medizinisch notwendige Hilfsmittel sind hiervon nicht erfasst. Bei gefährlichen Gegenständen oder konkreten Gefahren kann der Einlass verweigert oder ein sofortiger Platzverweis ausgesprochen werden. Im Übrigen gilt Abschnitt 8.
3. Rechtliche Folgen:
Bei Verstößen kommen abhängig vom Einzelfall die Maßnahmen nach Abschnitt 8 sowie gesetzliche Schadensersatzansprüche in Betracht. Soweit zugleich gesetzliche Verbote verletzt werden, können straf- oder ordnungsrechtliche Folgen hinzukommen. Bei konkreten Gefahren oder dem Verdacht einer Straftat können die zuständigen Behörden eingeschaltet werden.
8. Hausrecht, Verhaltensregeln, Dresscode & besondere Verbote
1. Hausrecht:
Der Veranstalter und die hierzu befugten Personen der Eierschale Dahlem üben das Hausrecht aus. Rechtmäßigen und zumutbaren Anweisungen zur Sicherheit und zum geordneten Veranstaltungsablauf ist Folge zu leisten.
2. Taschenregelung:
Koffer, große Rucksäcke, Reisetaschen und große Tragetaschen dürfen nicht mitgebracht werden. Erlaubt sind kleine Handtaschen bis DIN-A4-Größe. Ausnahmen gelten für erforderliche medizinische oder behinderungsbedingte Hilfsmittel und die dafür notwendigen Taschen. Eine vorherige Abstimmung erleichtert die Einlassorganisation.
3. Keine Garderobe:
Eine bewachte Garderobe steht nicht zur Verfügung. Jacken und Mäntel sind eigenverantwortlich an den eigenen Sitzplatz mitzunehmen.
4. Kleidungsempfehlung:
Wir freuen uns über ein festliches, gepflegtes Erscheinungsbild. Dies ist eine Empfehlung; ein bestimmter Kleidungsstil ist keine eigenständige Einlassvoraussetzung.
5. Eigene Speisen und Getränke:
Das Mitbringen eigener Speisen und Getränke ist nicht gestattet. Ausgenommen sind medizinisch notwendige Verpflegung und Getränke. Bei sonstigen mitgebrachten Speisen oder Getränken wird grundsätzlich zunächst Gelegenheit gegeben, den Verstoß zu beheben.
6. Verbot von Glasflaschen und Gläsern in Außenbereichen:
Aus Sicherheitsgründen und zur Vermeidung von Schnittverletzungen sowie Glasbruch ist die Mitnahme von Glasflaschen, Gläsern oder gläsernen Behältnissen in die Außenbereiche (Terrasse, Biergarten, Treppenbereiche) untersagt.
7. Haustiere:
Das Mitbringen von Haustieren ist nicht gestattet.
8. Konfetti und Glitzer:
Konfetti-Shooter, Konfettikanonen, Tischbomben und loser Streuglitzer sind auf dem Veranstaltungsgelände nicht gestattet. Bei schuldhaft verursachten Verunreinigungen können die nach den gesetzlichen Bestimmungen ersatzfähigen, erforderlichen Reinigungskosten geltend gemacht werden.
9. Cannabis und Betäubungsmittel:
Das Mitführen und der Konsum illegaler Betäubungsmittel sowie der Freizeitkonsum von Cannabis sind auf dem gesamten Veranstaltungsgelände einschließlich der Außenbereiche untersagt. Die notwendige Mitnahme und bestimmungsgemäße Anwendung rechtmäßig verordneter Medikamente bleibt zulässig. Rauch- und Sicherheitsregeln sind dabei zu beachten; bei besonderem Abstimmungsbedarf kann der Veranstalter vorab kontaktiert werden.
10. Rauchverbot:
In sämtlichen geschlossenen Räumen gilt absolutes Rauchverbot (einschließlich E-Zigaretten/Vapes). Das Rauchen von Tabakwaren ist ausschließlich in den dafür freigegebenen Außenbereichen gestattet.
11. Maßnahmen bei Regelverstößen:
Bei behebbaren, weniger schweren Verstößen wird grundsätzlich zunächst auf die Regel hingewiesen und Gelegenheit zur Abhilfe gegeben. Bei erheblichen oder wiederholten Verstößen kann der Einlass verweigert oder ein Platzverweis ausgesprochen werden, soweit dies im Einzelfall verhältnismäßig ist.
Bei Gewalt, ernsthaften Bedrohungen, gefährlichen Gegenständen oder anderen konkreten erheblichen Gefahren ist ein sofortiger Ausschluss möglich. Dies gilt auch bei einer Alkoholisierung, die zu einer konkreten Gefährdung oder erheblichen Störung führt. Eine Erstattung wird nicht für jeden Ausschlussfall pauschal ausgeschlossen; die Folgen richten sich nach den gesetzlichen Bestimmungen unter Berücksichtigung der Umstände und der Verantwortlichkeit der Beteiligten.
9. Haftungsbegrenzung, Lärmschutz & Versicherungsschutz
1. Haftungsumfang:
Der Veranstalter haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie bei schuldhafter Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet er außerdem für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags erst ermöglicht und auf deren Einhaltung Gäste regelmäßig vertrauen dürfen; in diesem Fall ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt. Im Übrigen ist die Haftung für einfach fahrlässig verursachte Schäden ausgeschlossen.
Diese Regelungen gelten entsprechend für Pflichtverletzungen gesetzlicher Vertreter und Erfüllungsgehilfen, einschließlich beauftragter Dienstleister, soweit deren Verhalten dem Veranstalter gesetzlich zuzurechnen ist. Zwingende gesetzliche Haftung, insbesondere nach dem Produkthaftungsgesetz, sowie die Haftung aus ausdrücklich übernommenen Garantien bleiben unberührt. Die Regelung beschränkt keine gesetzlichen Ansprüche auf Rückzahlung des Ticketpreises oder Rechte wegen nicht vertragsgemäßer Leistung.
2. Mitgebrachte Gegenstände und Kleidung:
Eine bewachte Garderobe oder Verwahrung mitgebrachter Gegenstände wird nicht angeboten. Gäste behalten Kleidung und Wertsachen grundsätzlich selbst in ihrer Obhut. Für Schäden, die dem Veranstalter nach den gesetzlichen Bestimmungen zuzurechnen sind, gilt die Haftungsregelung in Ziffer 1.
3. Lautstärke und Gehörschutz:
Insbesondere in der Nähe der Tanzflächen und Lautsprecher ist mit hoher Musiklautstärke zu rechnen. Geeigneter Gehörschutz und ausreichender Abstand zu den Lautsprechern werden empfohlen. Die gesetzlichen Schutz- und Verkehrssicherungspflichten des Veranstalters bleiben unberührt. Für eine Haftung gilt Ziffer 1.
4. Veranstalterhaftpflichtversicherung:
Für den Veranstalter besteht eine Veranstalterhaftpflichtversicherung. Eine Veranstaltungsausfallversicherung besteht nicht. Gesetzliche Ansprüche der Gäste werden durch den Umfang des Versicherungsschutzes nicht beschränkt.
5. Gastronomie und Location:
Die eigenständigen Bewirtungsverträge mit dem Gastronomiebetrieb richten sich nach Abschnitt 1. Konkrete Versicherungsarten oder Deckungsumfänge des Betreibers sind nicht Bestandteil dieser Bedingungen. Die Verantwortlichkeit für eigene Pflichten und die Haftung nach Ziffer 1 bleiben unberührt.
10. Datenschutz & Videoaufnahmen
1. Bestell- und Kontaktdaten:
Für die Ticketbuchung und Vertragsabwicklung erforderliche personenbezogene Daten werden insbesondere auf Grundlage von Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO verarbeitet. Gesetzliche Aufbewahrungs- und sonstige Verpflichtungen können eine Verarbeitung nach Art. 6 Abs. 1 lit. c DSGVO erfordern. Einzelheiten zu Zwecken, Empfängern, Speicherdauer und Betroffenenrechten enthalten die Datenschutzbestimmungen. Die Zustimmung zu diesen AGB ist keine pauschale datenschutzrechtliche Einwilligung in zusätzliche Verarbeitungen oder Werbung.
2. Videoaufnahmen:
Während der Veranstaltung erstellen wir überwiegend Videoübersichten der Tanzfläche, um die Atmosphäre festzuhalten und auf unserer Website www.fruehtanz.com sowie unseren Social-Media-Kanälen für unsere Veranstaltungen zu werben. Im Mittelpunkt steht das Veranstaltungsgeschehen, nicht einzelne Gäste.
Soweit rechtlich zulässig, erfolgen die Aufnahmen und ihre Veröffentlichung auf Grundlage unseres berechtigten Interesses an der Darstellung und Bewerbung unserer Veranstaltungen. Dabei berücksichtigen wir die Rechte und Interessen der erkennbaren Gäste. Wo eine Einwilligung erforderlich ist, holen wir diese gesondert und freiwillig ein. Der Ticketkauf und die Zustimmung zu diesen AGB ersetzen keine Einwilligung.
Über die Aufnahmen und eure Datenschutzrechte informieren wir vor Ort und in unseren Datenschutzbestimmungen. Wenn ihr nicht aufgenommen werden möchtet, sprecht uns bitte an. Einer Verarbeitung auf Grundlage berechtigter Interessen könnt ihr aus Gründen eurer besonderen Situation widersprechen. Eine erteilte Einwilligung könnt ihr jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen.
11. Schlussbestimmungen
1. Unwirksamkeit einzelner Klauseln:
Sollten einzelne Bestimmungen dieser Bedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, richtet sich der Inhalt des Vertrages nach den gesetzlichen Vorschriften (§ 306 Abs. 2 BGB). Die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen bleibt hiervon unberührt.
2. Anwendbares Recht und Gerichtsstand:
Es gilt deutsches Recht. Zwingend anwendbare Verbraucherschutzvorschriften bleiben unberührt. Für Verbraucher gelten die gesetzlichen Gerichtsstände. Gegenüber Kaufleuten, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen wird Berlin als Gerichtsstand vereinbart, soweit dies gesetzlich zulässig ist.